Der psychologe als gutachter
Viele kennen den Fall; da wurde ich von einem "Patenonkel" oder einer "Patentante" oder sonst einem wohlmeinenden Angehörigen im Testament bedacht und Neider wollen mir das Erbe streitig machen. Jetzt ist guter Rat teuer, und meist auch schon zu spät ...
Um dem vorzubeugen kann man im Falle der Testamentserstellung ein psychologisches Gutachten beauftragen, das die Testierfähigkeit des "Patenonkels" bescheinigt. So kann später keiner behaupten, dass der Onkel "nicht bei Sinnen war", oder "so dement war, dass er nicht gewusst hat was er tut". Der psychologische Sachverständige untersucht die psychophysische Leistungsfähigkeit, die Intelligenz und stellt fest ob sonstige psychische Erkrankungen vorliegen, die die Testierfähigkeit des Untersuchten negativ beeinträchtigen. Fallbezogen wird auch mit einem Facharzt für Psychiatrie zusammen gearbeitet.