Die Verkehrspsychologie befasst sich mit Fragen der Diagnose, Prognose, Rehabilitation und Prävention. Grundlage der Verkehrspsychologie ist der jeweilige wissenschaftliche Kenntnisstand von Diagnostischer-, Differentieller- und Persönlichkeitspsychologie.
Bei der Begutachtung der Kraftfahreignung ist im Rahmen der verkehrspsychologischen Untersuchung (VPU) auf der Basis der individuellen Diagnose eine Verhaltensprognose zu erstellen. Dafür geben die geltenden rechtlichen Bestimmungen den Rahmen vor. Menschliches Verhalten ist zwar sowohl in seiner individuellen Entwicklung, als auch im Hinblick auf einzelne Handlungen nur sehr begrenzt allgemeinen Gesetzmäßigkeiten unterworfen. Dass diese allgemeinen Gesetzmäßigkeiten in der Regel aber gelten, ist unumstritten. Aus diesem Grund ist auch die Voraussetzung für treffsichere Prognosen erfüllt. Trotz sehr sorgfältigem methodischem Vorgehen, ist menschliches Verhalten komplex und dies führt zwangsläufig dazu, dass Prognosen mit einer gewissen Irrtumswahrscheinlichkeit behaftet sind. Die Verkehrsverhaltensprognose macht nun Aussagen darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein bestimmtes individuelles Verhalten zu erwarten ist, beispielsweise mit welcher Wahrscheinlichkeit mit erneuten Verkehrsverstößen gerechnet werden muss.
Die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung gibt den rechtlichen Rahmen für die verkehrspsychologische Untersuchung vor. Diese Untersuchung stellt eine Hilfsuntersuchung für den Amtsarzt dar, die für den Arzt nicht bindend ist. Eine solche verkehrspsychologische Untersuchung ist von der Behörde anzuordnen, wenn von einem Lenker Verkehrsunfälle verursacht oder Verkehrsverstöße begangen werden, die den Verdacht auf eine verminderte kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit, oder auf eine mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung erwecken.
Dies wäre beispielsweise:
· Dreimalige Entziehung der Lenkberechtigunng innerhalb von fünf Jahren
· Alkoholisierung über 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration
· Verweigerung der Überprüfung der Blutalkoholkonzentration
· Verweigerung der ärztlichen Überprüfung der Fahrtauglichkeit
· Fahrerflucht nach einem Unfall
· Überholen bei besonders eingeschränkter Sicht
· Abstellen des Fahrzeuges an unübersichtlicher Stelle und erhebliche Gefährdung
· Befahren des Pannenstreifens
· Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h bzw um 40 km/h im Ortsgebiet
· Geistige Reifungsmängel
· Leistungsabfall im Vergleich zur Altersnorm
Weiters ist bei Bewerbern um eine Lenkberechtigung der Gruppe D (Buslenker) und bei Personen die fünfmal den theoretischen Teil der Fahrprüfung nicht bestanden haben eine verkehrspsychologische Untersuchung durchzuführen.
Die verkehrspsychologische Untersuchung besteht entweder aus einer Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit oder der Erfassung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, oder aus beiden Teilen. Die verkehrspsychologische Stellungnahme schließt die Untersuchung ab und gibt Auskunft über die Verkehrsprognose. Da psychologische Diagnostik einen komplexen Prozess darstellt, ist die Berechnung eines einzigen Scores naturgemäß nicht möglich. Die Werte der einzelnen Testvariablen müssen zueinander in Beziehung gesetzt werden, um interpretiert zu werden und zu einer Aussage zu kommen.
neuwirth-psychologe.com/verkehrspsychologie
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